Die Datenbank DRD ist im Rahmen des Projekts "Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas" der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig entstanden und war dem internen wissenschaftlichen Gebrauch vorbehalten.
Zum Akademieprojekt siehe:
https://www.saw-leipzig.de/de/forschung/projekte/das-saechsisch-magdeburgische-recht-als-kulturelles-bindeglied-zwischen-den-rechtsordnungen-ost-und-mitteleuropas
und
smr.saw-leipzig.de
Grundlage für die Datenbank DRD waren die Bänden 1 u. 2 der Fachbibliographie von Ulrich-Dieter Oppitz
Ulrich-Dieter Oppitz
Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters.
Bd. 1: Beschreibung der Rechtsbücher (1990), Bd. 2: Beschreibung der Handschriften (1990), Bd. 3/I u. II: Abbildungen der Fragmente (1992).
Köln, Wien: Böhlau 1990-1992.
sowie alle bis zum Ende des Akademieprojekts hierzu publizierten Nachträge, Ergänzungen und Korrekturen, aber auch Informationen aus nicht publizierten Quellen.
Alle Informationen wurden nach Beendigung des Akademieprojekts dem Handschriftencensus zur Verfügung gestellt und zu großen Teilen in die Datenbank des Handschriftencensus übernommen (www.handschriftencensus.de).
Fragen zur Datenbank "Deutsche Rechtsbücher Digital" (DRD) bitte per E-Mail an: wieland.carls@gmx.de